Mehr Förderung
Das Grunddarlehen wird erhöht und beträgt nun bis zu 184.000 €. Zusätzlich wurde der Familienbonus auf bis zu 24.000 € pro Kind angehoben. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu 232.000 € Förderung erhalten könnte.

 

Zwei Jahre keine Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten von 0,5% entfallen in den ersten beiden Jahren. Das entlastet die Antragsteller erheblich und reduziert die finanzielle Belastung zu Beginn.

 

Flexiblere Auszahlung beim Neubau
Für den Neubau wird die Auszahlung an den Zahlungsprozess der Muster-Bauträgerverordnung (MABV) angepasst. Das ermöglicht eine einheitliche Auszahlung und eine bessere Koordination mit der Bank.

 

Ausschluss bei vorhandenem Wohneigentum
Eine wichtige Änderung betrifft den Ausschluss von Förderungen, wenn der Antragsteller bereits über eine Immobilie verfügt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Nutzung des vorhandenen Wohnraums aus beruflichen und persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

 

Elternzeit 36 Monate
Ein weiterer Ausschlussgrund für die Förderung ist, wenn das Einkommen des Antragstellers 3 Jahre nach Antragstellung voraussichtlich die Grenze um 25% überschreitet. Dies betrifft insbesondere Personen in Elternzeit.

 

Fazit
Die neuen Förderbedingungen der NRW Bank bringen eine Erhöhung des Förderbetrags, eine Entlastung in den ersten beiden Jahren, eine flexiblere Auszahlung beim Neubau und weitere Anpassungen mit sich. Allerdings wurde auch der Förderausschluss erweitert, was für einige Antragsteller Einschränkungen bedeuten kann. Bei Fragen rund um das Thema Förderungen melde dich bei mir und ich helfe dir ganz individuell deine Möglichkeiten voll auszuschöpfen.